Guten Morgen,
gestern Nachmittag erreichte uns die neue Coronoschutzverordnung des Landes NRW.
In dieser wird bestätigt, Fahrschulen dürfen ab dem 08. März ihren Betrieb wieder aufnehmen.
Dieses betrifft sowohl die praktische, als auch die theoretische Ausbildung im Präsenzunterricht.
Eine tagesaktuelle Testung auf den Coronavirus ist für Fahrschulen demnach nicht vorgeschrieben.
Für die Vereinbarung von Fahrstunden, stehen Euch die Fahrlehrer am MONTAG telefonisch zur Verfügung.
Für den theoretischen Unterricht werden wir am Montag unter Vorbehalt einen Unterrichtsplan veröffentlichen.
Der Vorbehalt bezieht sich auf eine Mail vom Straßenverkehrsamt des Märkischen Kreises vom gestrigen Freitag, die aus der neuen Coronoschutzverordnug keine Möglichkeit des theoretischen Unterrichtes in Präsenz sieht.
Das wird aber vom Fahrlehrerverband NRW anders interpretiert.
Wir werden die weitere Entwicklung beobachten und dann ggf. den Unterrichtsplan anpassen.
Euch allen ein schönes Wochenende.
Das Team der Block & Kirchhoff GmbH