Hallo zusammen,
gestern wurde in der Videokonferenz der Bundeskanzlerin und den Vertretern der Länder neue Beschlüsse gefasst, die auch uns als Fahrschule betreffen.
Somit dürfen Fahrschulen mit einem entsprechendem Hygienekonzept, ab dem 08. März wieder öffnen.
Für uns ist aber von Bedeutung, was das Land NRW hinsichtlich der Maßnahmen zur Wiedereröffnung der Fahrschulen vorschreibt.
Sobald uns diese Verordnung vorliegt, können wir wieder unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen, eine Ausbildung in Theorie und Praxis, anbieten.
So bitten wir Euch noch hinsichtlich der Terminvergabe von Fahrstunden und um einen neuen theoretischen Unterrichtsplan, um etwas Geduld.
Sobald wir neue Erkenntnisse haben, teilen wir Euch diese umgehend auf den bekannten sozialen Medien mit.
Das Team der Block & Kirchhoff GmbH