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Pkw &
Begleitetes Fahren

Führerscheinklassen B, BF17, B96, B197 und BE

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Der Buchstabe B steht für die Lizenz zum Autofahren. Mit B darfst du Kraftfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will, muss aufpassen, denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A=Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen)

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).
     
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
  • Voraussetzungen: -
  • Befristung: Klasse B ist unbefristet gültig
  • Einschluss: Klasse L und M

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
  • und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
  • Voraussetzungen: -
  • Befristung Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
  • Einschluss: -     

Hinweise:

Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

Begleitetes Fahren BF17

Ab einem Alter von 16½ Jahren kannst du die Zulassung zum begleiteten Fahren (BF17) beantragen und mit der Ausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher abgelegen.

Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung. Damit beginnt auch die zweijährige Probezeit.
Gefahren werden darf bis zum 18. Geburtstag nur mit der/den auf der Bescheinigung eingetragenen Begleitperson/en in Deutschland und Österreich.

Das BF17 ist für die Klasse B (Pkw) möglich – automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), M (Moped, Mokick) und S (Trike, Quad). Zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhältst du den Kartenführerschein.

Die Begleitperson/en:

Es können bis zu acht Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern). Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) ununterbrochen besitzen. Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von einem Punkt. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden, auch Drogen sind nicht erlaubt.

Fahrerlaubnis B197
NEU – ab dem 01.04.2021

Ab dem 01.04.2021 hast du die Möglichkeit, deine praktische Ausbildung sowie die Prüfungsfahrt auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren, ohne dass deine Fahrerlaubnis auf Automatikfahrzeuge beschränkt wird.

Bisher galt diese Beschränkung und wurde mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein dokumentiert. Auch im Ausland durfte man nur Automatikfahrzeuge führen.

Ab dem 01.04.2021 wird die Schlüsselzahl 197 eingeführt, wodurch die Beschränkung entfällt.

Um mit der neuen Schlüsselzahl B197 auch Fahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe fahren zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Bei der Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug musst du mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen absolvieren.
  • Danach wird eine 15-miütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen durchgeführt (innerorts/außerorts).
  • Anschließend stellen wir dir eine entsprechende Bescheinigung aus, die du der Führerscheinbehörde vorlegen musst.
  • Sobald du deine Ausbildung komplett abgeschlossen und die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug bestanden hast, wird der Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 erstellt und ist uneingeschränkt auch im Ausland gültig.

Du darfst beide Fahrzeugvarianten fahren.

Vorteile

  • Die Ausbildung ist pädagogisch sinnvoller, weil sie nach dem Prinzip „von leicht zu schwer“ abläuft. Dadurch hast du weniger Stress und mehr Spaß während der Fahrstunden.
  • Die Automatikausbildung ist umweltfreundlicher.

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger

  • mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg.

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
  • Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
  • Befristung: Klasse BE ist unbefristet gültig
  • Einschluss: -

Hinweise:

Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.

Auto fährt durch Herbstwald

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