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Lkw

Führerscheinklassen C, CE, C1 und C1E

Wir erklären dir, was für den Erwerb der Führerscheinklassen C und CE wichtig ist.

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Klasse C

  • Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Voraussetzungen: Klasse B
  • Befristung: Klasse C wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
  • Einschluss: Klasse C1
  • Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse C kann mit 18 Jahren erworben werden:
    a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK
    b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
    1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin"
    2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
    3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Klasse CE

Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Voraussetzungen: Klasse C
  • Befristung: Klasse C wird grundsätzlich nur für fünf Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere fünf Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
  • Einschluss: Klassen BE, C1E und T
  • Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse CE kann mit 18 Jahren erworben werden:
    a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK
    b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
    1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin"
    2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
    3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Klasse C1

  • Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 7.500 kg,
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Voraussetzungen: Klasse B
  • In Ausnahmefällen dürfen auch jüngere Menschen den Führerschein C1 machen, wenn sie sich etwa in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer befinden. Dann ist der Besitz der Klasse mit Auflagen verbunden: Sie dürfen nur innerhalb Deutschlands fahren und nur im Rahmen der Ausbildung. Sobald der Auszubildende 18 wird, entfallen die Auflagen.
  • Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
  • Gültigkeit: Wer seinen C1- oder C1E-Führerschein zwischen dem 1.1.1999 und 28.12.2016 erworben hat, muss die Fahrberechtigung ab der Vollendung des 50. Lebensjahrs verlängern. Nach Vollendung des 45. Lebensjahrs gilt sie für fünf Jahre. Auch wer sie nach dem 28.12.2016 erworben hat, muss sie nach fünf Jahren erneuern. Das geht mit einem ärztlichen Gutachten.

Klasse C1E

Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Der C1E-Führerschein erlaubt es Lkw-Fahrern, das Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse zu fahren. Inhaber dieser Fahrerlaubnis dürfen aber auch ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3.500 kg kombinieren. Hauptsache, Lkw und Anhänger wiegen zusammen nicht mehr als 12.000 kg. Dabei kommt es auf die Eintragung in den Fahrzeugpapieren an. Das tatsächliche Gewicht, also die Zuladung, spielt führerscheinrechtlich keine Rolle.

Auch für die Klasse C1E gilt: Ist der Lkw zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf er mit einem C1E-Führerschein nicht mehr gefahren werden – unabhängig von der Zahl der Sitzplätze.

Erweiterung von C1 auf C1E

Grundsätzlich sind für den Erwerb einer Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Bei einer Erweiterung von Klasse C1 auf Klasse C1E entfällt die Theorie.

Parkende weiße Lkws in einer Reihe

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