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Testpflicht bei Prüfungen

Nordrhein-Westfalen – Testpflicht wird eingeführt!

Gem. der Neufassung der Corona-VO des Landes Nordrhein-Westfalen, gilt eine Testpflicht für alle Teilnehmenden an einer Fahrerlaubnisprüfung.

Für den Negativtestnachweis :

• die Testvornahme darf bei Inanspruchnahme des Angebots max. 48 Stunden zurückliegen

• das Testergebnis muß von einer zugelassenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt sein.

Genesene oder vollständig Geimpfte sind bei Vorlage entsprechender Nachweise gem. § 3 Abs. 3 der VO von der Verpflichtung zur Vorlage eines Negativtestnachweises ausgenommen.