Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), hat in einer schriftlichen Stellungnahme vom 01. Juni 2021 die Corona-Schutzverordnung für die Ausbildung in den Fahrschulen, sowie für die theortischen und praktischen Prüfungen beim TÜV, neu definiert.
Da es sich noch nicht um einen Erlass handelt, warten wir noch auf eine schriftliche Bestätigung seitens der für uns zuständigen Behörde und der Prüforganisation.
Die neuen Richtlinien würden dann vorschreiben, dass für den Unterricht, die Fahrstunden, die theoretische und praktische Prüfung, ein Negativnachweis erforderlich wird.
Nachdem in den vergangenen Monaten der Coronapandemie mit hohen Inzidenzwerten kein Negativnachweis erforderlich war, ist diese neue Regelung allen Beteiligten schwer vermittelbar.