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Fortsetzung der Ausbildung ohne 2G

Aktuell kann die Ausbildung ohne 2G in Theorie und Praxis fortgesetzt werden:

- wenn die praktische Ausbildung vor dem 24.11.2021 begonnen wurde

und

-  ein negativer Testnachweis vorgelegt werden kann, der  nicht älter als 24 Stunden ist, PCR-Test 48 Stunden  ( kein Selbsttest/ kein Schultestnachweis)

und

-  während der Ausbildung durchgängig eine FFP2/KN95-Maske getragen wird.

Berufsbezogene Ausbildungen fallen nicht unter diese Regelung.

Damit setzen wir die aktuellen Vorgaben der Coronschutzverordnung um.

Wir halten euch auf dem Laufenden.

 

Team Block & Kirchhoff GmbH