Aktuell kann die Ausbildung ohne 2G in Theorie und Praxis fortgesetzt werden:
- wenn die praktische Ausbildung vor dem 24.11.2021 begonnen wurde
und
- ein negativer Testnachweis vorgelegt werden kann, der nicht älter als 24 Stunden ist, PCR-Test 48 Stunden ( kein Selbsttest/ kein Schultestnachweis)
- während der Ausbildung durchgängig eine FFP2/KN95-Maske getragen wird.
Berufsbezogene Ausbildungen fallen nicht unter diese Regelung.
Damit setzen wir die aktuellen Vorgaben der Coronschutzverordnung um.
Wir halten euch auf dem Laufenden.
Team Block & Kirchhoff GmbH