Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A = Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen)
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
- und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
- Voraussetzungen: -
- Befristung: Klasse B ist unbefristet gültig
- Einschluss: Klasse L und M
- Hinweise: -
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
- Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg
- und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
- Voraussetzungen: -
- Befristung Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
- Einschluss: -
- Hinweise:
Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.
Klasse BE
- Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
- Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
- Befristung: Klasse BE ist unbefristet gültig
- Einschluss: -
Hinweise:
Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.